Besuch bei der Zulassungsbehörde – was wird benötigt?
Um deinen Pkw abmelden zu können, benötigt die Zulassungsbehörde deines Kreises zunächst einmal den Fahrzeugbrief sowie den Fahrzeugschein. Diese beiden Dokumente gehen beim Verkauf des Fahrzeuges in den Besitz des Käufers über, weswegen die Abmeldung des Fahrzeuges auch häufig durch den Käufer durchgeführt wird – und übrigens auch problemlos durchgeführt werden kann. Eine Vollmacht ist in diesem Fall nicht notwendig. Ebenfalls benötigt werden von der Zulassungsstelle, an der du dein Auto abmelden möchtest, die Kennzeichen. Denn erst mit der Entfernung der Siegel, die auf den Kennzeichen prangen, ist die Abmeldung des Fahrzeuges vollständig.