Wann sich die Autoversicherung kündigen lässt
In der Regel, abseits des Sonderkündigungsrechts und unter Berücksichtigung gängiger Vertragsbedingungen von Kfz-Versicherern, können Autoversicherungen zum Ende des Jahres beziehungsweise zum Ende des Versicherungsjahres schriftlich per Kündigungsschreiben gekündigt werden. Viele Versicherungsverträge lassen sich inzwischen auch online kündigen, um den Verwaltungsaufwand für Versicherer und Versicherungsnehmer möglichst gering zu halten. Wichtig ist dabei – wie eingangs erwähnt – der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung dem Kfz-Versicherer vorliegen muss. Die entsprechende Kündigungsfrist entnimmst du am besten deinem Versicherungsschein. Für gewöhnlich handelt es sich bei Kfz-Versicherungen stets um Zeiträume für ein Jahr, in manchen Fällen ist schon bei Vertragsunterzeichnung ein Ablauf zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegt. Eine Kündigung ist in diesem Fall nicht notwendig. Wessen „Versicherungsjahr“ also mit dem 1.1. eines Kalenderjahres beginnt, muss die Kündigung zum 31.12. des Jahres vornehmen. Gemäß Vertragsbedingungen beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen, was letztlich den 30. November zum Stichtag macht. An diesem Tag muss das Kündigungsschreiben spätestens beim Versicherer vorliegen. Ist keine Online-Kündigung nicht möglich, findest du im Internet zahlreiche Musterkündigungen für den einfachen Versand per Post.