Bußgelder für das Fahren unter Alkoholeinfluss
Bundesweit gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5 Promille, deren Überschreitung mit teilweise horrenden Strafen gemaßregelt und im Bußgeldkatalog festgelegt ist. Wer die Promillegrenze beispielsweise auch nur geringfügig überschreitet und während einem Alkoholtest der Trunkenheit am Steuer überführt wird, muss mit einer Geldstrafe von mindestens 500 Euro rechnen und erhält neben vier Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot über einen Monat auferlegt. Richtig teuer wird Alkohol am Steuer für Wiederholungstäter und Solche, die einen Promillewert von 1,1 oder höher im Blut aufweisen. Jenseits der tausend Euro bis hin zu einkommensabhängigen Geldstrafen, monatelang entzogener Fahrerlaubnis und auch Freiheitsstrafen reicht hier das Strafmaß für Alkoholsünder. Dabei ist der Bußgeldkatalog in Bezug auf Alkohol am Steuer in Deutschland noch relativ „human“ geregelt, in Dänemark beispielsweise kommt es vor, das das Fahrzeug des betrunkenen Verkehrsteilnehmers sogar versteigert wird.