Mindestprofiltiefe der Lauffläche
Die Mindestprofiltiefe spiegelt – wie die etwas sperrige Bezeichnung bereits vorwegnimmt – die vorgeschriebene Tiefe des Reifenprofils wider, die die Rillen der Reifen aufweisen müssen. Unabhängig davon, ob es sich um Sommerreifen oder Winterreifen handelt, gelten gesetzliche Vorgaben für die Profilrillen der Reifen, die mindestens erfüllt werden müssen, um am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen zu dürfen. Die vorgeschriebene Reifenprofiltiefe der Lauffläche beträgt dabei 1,6 mm. Neureifen verfügen über eine Profiltiefe der Profilrillen von ungefähr 8 mm. Sind Reifen einmal bis auf diese Mindesttiefe von 1,6 mm abgefahren, besteht eine hohe Gefahr des Verunfallens sowie ein hohes Risiko von Auffahrunfällen aufgrund mangelhafter Haftung beim Bremsen und Lenken des Autos. Es empfiehlt sich daher, Sommerreifen bereits bei einer Reifenprofiltiefe von unter 3 mm, Winterreifen bei 4 mm Restprofiltiefe auszuwechseln.