Kosten der Fristüberschreitungen beim Überziehen von TÜV-Terminen
Ist erst einmal der TÜV überzogen, kommst du um ein Bußgeld nicht mehr herum. Allerdings erst, wenn der TÜV bereits seit mehr als zwei Monaten abgelaufen ist. Das Überziehen wird dabei gemäß Bußgeldkatalog geregelt und die bundesweit vereinheitlichte Strafe staffelt sich wie folgt:
Ein Überziehen der Hauptuntersuchung von bis zu zwei Monaten bringt ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro mit sich. Ein Überziehen von bis zu zwei Monaten kann daher noch mit einer relativ milden Strafe vergolten werden. Ist der TÜV aber bereits seit mehr als zwei Monaten abgelaufen, wird für die Fristüberschreitung bereits eine Strafe in Höhe von 25 Euro gemäß Bußgeldkatalog fällig. Erst ab dem Überziehen der Hauptuntersuchung/Abgasuntersuchung von mehr vier Monaten werden Kosten in Form eines 60 Euro hohen Bußgeldes fällig. Das Überziehen geht im Fall einer solchen Fristüberschreitung endgültig ins Geld. Zumal der Bußgeldkatalog nun auch einen Punkt in Flensburg vorschreibt. Ist der TÜV bereits mehr als acht Monate abgelaufen, bittet der Bußgeldkatalog mit einer Strafe von satten 75 Euro zur Kasse – einen Punkt gibt es freilich oben drauf.